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	<title>Auslandskrankenversicherung Vergleich</title>
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		<title>Anleitung</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 18:01:11 +0000</pubDate>
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		<title>Welche Versicherung ist die Richtige?</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 18:00:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Da ich bald Urlaub machen möchte, benötige ich eine Auslandskrankenversicherung. Nun habe ich festgestellt, dass es hier sehr viele Anbieter gibt. Wie finde ich die für mich richtige Versicherung?
Im Prinzip sind die meisten Versicherungen sehr ähnlich. Enthalten sind Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen, sowie die Übernahme der Kosten für Medikamente und Heilmittel. Des Weiteren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da ich bald Urlaub machen möchte, benötige ich eine Auslandskrankenversicherung. Nun habe ich festgestellt, dass es hier sehr viele Anbieter gibt. Wie finde ich die für mich richtige Versicherung?</p>
<p>Im Prinzip sind die meisten Versicherungen sehr ähnlich. Enthalten sind Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen, sowie die Übernahme der Kosten für Medikamente und Heilmittel. Des Weiteren beinhalten die Versicherungen auch die Übernahme der &#8220;medizinisch notwendigen Transportkosten&#8221;. Worauf Sie achten sollten, sind die Punkte &#8220;Ärztewahl&#8221; und auch &#8220;Selbstbeteiligung&#8221; Denn hier gibt es zum Teil gravierende Unterschiede. Wer sich für eine Versicherung mit &#8220;freier Ärztewahl&#8221; entscheidet, zahlt unter Umständen einen höheren Beitrag. Viele Krankenversicherungen haben in allen möglichen Ländern Vertragsärzte und Kooperationspartner. Dadurch entsteht ein geringerer Verwaltungsaufwand, der dem Versicherten durch günstigere Beiträge zugute kommt. Auch die Wahl einer Selbstbeteiligung wirkt sich immer positiv auf den Versicherungsbeitrag aus und kann teilweise Ersparnisse im dreistelligen Bereich ermöglichen. Kontrollieren Sie auf alle Fälle den Leistungskatalog der Versicherungen, um eventuelle Fehler zu vermeiden.</p>
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		<title>Gibt es einen Höchstbetrag, den die Versicherungen übernehmen?</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 18:00:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Meinen nächsten Urlaub möchte ich in der USA verbringen. Nun habe ich erfahren, dass dort die Behandlungskosten, im Vergleich zu anderen Ländern, sehr hoch sind. Übernehmen Auslandskrankenversicherungen nur einen bestimmten Betrag oder wirklich die kompletten Kosten?
Auch hier unterscheiden sich die verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Generell werden sämtliche Kosten übernommen, die für die erfolgreiche Behandlung erforderlich sind. Voraussetzung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meinen nächsten Urlaub möchte ich in der USA verbringen. Nun habe ich erfahren, dass dort die Behandlungskosten, im Vergleich zu anderen Ländern, sehr hoch sind. Übernehmen Auslandskrankenversicherungen nur einen bestimmten Betrag oder wirklich die kompletten Kosten?</p>
<p>Auch hier unterscheiden sich die verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Generell werden sämtliche Kosten übernommen, die für die erfolgreiche Behandlung erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass es sich um eine akute und nicht vorhersehbare Erkrankung handelt. Viele Versicherungen, setzen eine Selbstbeteiligung voraus, die bei jedem Schadensfall zu leisten ist. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung liegt zwischen 50 und 100 €. Dies ist allerdings von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags spielen Alter des Versicherten, Dauer des Urlaubs und eventuell Reiseland eine sehr wichtige Rolle. Somit zahlt ein 50-jähriger Mann bei seiner zweiwöchigen Urlaubsreise einen höheren Beitrag als ein 30-jähriger Mann. Auch werden Unterschiede zwischen weiblichen und männlichen Versicherten gemacht.</p>
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		<title>Was muss ich beachten, falls ich im Urlaub wirklich erkranke?</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 17:59:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mein Urlaub steht demnächst an. Was ist für mich wichtig, wenn ich erkranke? Muss ich bestimmte Unterlagen mitnehmen? Reicht es, wenn ich meine Versicherung nach meinem Urlaub informiere?
Versicherungen sind in Punkten wie Kostenübernahme und Leistungen meist sehr unterschiedlich. Viele Versicherungen sehen bei kleineren Erkrankungen und ambulanten Behandlungen von einer sofortigen Mitteilungspflicht ab. Andere hingegen setzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Urlaub steht demnächst an. Was ist für mich wichtig, wenn ich erkranke? Muss ich bestimmte Unterlagen mitnehmen? Reicht es, wenn ich meine Versicherung nach meinem Urlaub informiere?</p>
<p>Versicherungen sind in Punkten wie Kostenübernahme und Leistungen meist sehr unterschiedlich. Viele Versicherungen sehen bei kleineren Erkrankungen und ambulanten Behandlungen von einer sofortigen Mitteilungspflicht ab. Andere hingegen setzen eine sofortige Mitteilung voraus. Es sei denn, man wählt einen Vertragsarzt. Dieser informiert die Versicherung umgehend und rechnet auch direkt mit der Versicherung ab. Eine Liste der verschiedenen Vertragsärzte erhalten Sie in der Regel direkt von Ihrer Versicherung. Sollten Sie im Urlaub erkranken und keinen Vertragsarzt aufsuchen, müssen Sie die Behandlungskosten meist vor Ort bezahlen und erhalten über die Bezahlung einen Rechnungsbeleg. Diesen müssen Sie nach Ihrem Urlaub bei der Auslandskrankenversicherung einreichen, damit Ihnen die Kosten wieder erstattet werden. Es empfiehlt sich dennoch, die Versicherungsunterlagen bei sich zu haben, damit im Notfall schnell gehandelt werden kann.</p>
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		<title>Wird wirklich alles übernommen?</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 17:59:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ich bin immer ein sehr skeptischer Mensch. Aus diesem Grund bin auch sehr unsicher, was meine Auslandskrankenversicherung betrifft. Was muss ich beachten, falls ich im Urlaub erkranke? Werden wirklich sämtliche Kosten übernommen?
Bei jeder Versicherung gibt es Leistungen, die nicht übernommen werden. Auch bei einer Auslandskrankenversicherung werden einige Leistungen ausgeschlossen. Meist sind dies Kosten für Nachbehandlungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin immer ein sehr skeptischer Mensch. Aus diesem Grund bin auch sehr unsicher, was meine Auslandskrankenversicherung betrifft. Was muss ich beachten, falls ich im Urlaub erkranke? Werden wirklich sämtliche Kosten übernommen?</p>
<p>Bei jeder Versicherung gibt es Leistungen, die nicht übernommen werden. Auch bei einer Auslandskrankenversicherung werden einige Leistungen ausgeschlossen. Meist sind dies Kosten für Nachbehandlungen von Vorerkrankungen. Man spricht hier von vorhersehbaren Erkrankungen. Hierzu zählen auch Vorsorgeuntersuchungen bei einer Schwangerschaft und Zahnbehandlungen. Eine gute Versicherung sollte allerdings Behandlungen für chronische Erkrankungen in ihrem Leistungskatalog anbieten. Mit Ausnahme der oben genannten Beispiele, werden von der Auslandskrankenversicherung sämtliche Behandlungskosten übernommen. Ganz gleich, ob man im Ausland stationär oder ambulant behandelt wird. Zu beachten ist unter anderem, dass Sie die Originalbelege vorlegen können und vorab prüfen, ob Sie eine freie Arztwahl haben. Achten Sie daher genau auf die angegebenen Leistungen und Leistungsausschlüsse, die Sie mit Ihrer Versicherungspolice erhalten und auch vorab einsehen können.</p>
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		<title>Was muss ich unter einem medizinisch notwendigen Rücktransport verstehen?</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 17:58:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ich habe für meinen Urlaub eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Bei näherem Betrachten der Leistungen, taucht ein &#8220;Schutz für medizinisch notwendige Rücktransporte&#8221; auf. Was darf ich darunter verstehen? Wer entscheidet ob ein Rücktransport notwendig ist?
Nicht alle Länder weisen eine ausreichende ärztliche Versorgung auf. Aus diesem Grund kann ein Rücktransport nach Deutschland notwendig sein, um eine ausreichende medizinische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe für meinen Urlaub eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Bei näherem Betrachten der Leistungen, taucht ein &#8220;Schutz für medizinisch notwendige Rücktransporte&#8221; auf. Was darf ich darunter verstehen? Wer entscheidet ob ein Rücktransport notwendig ist?</p>
<p>Nicht alle Länder weisen eine ausreichende ärztliche Versorgung auf. Aus diesem Grund kann ein Rücktransport nach Deutschland notwendig sein, um eine ausreichende medizinische Versorgung sicherzustellen. Beinahe alle Versicherungen bieten den &#8220;Schutz für medizinisch notwendige Rücktransporte&#8221; an. Hier werden allerdings nur die Mehrkosten einer Rückreise übernommen. Das heißt, dass Sie meist nur Kosten erstattet bekommen, die über die üblichen Reisekosten hinausgehen. Sollten Sie in Ihrem Urlaub erkranken, entscheidet Ihre Reisekrankenversicherung, ob ein Transport ins Heimatland notwendig ist oder nicht. Dazu werden Informationen von den behandelnden Ärzten und auch dem Hausarzt eingeholt. Sollten Sie dennoch auf eine Weiterbehandlung im Heimatland bestehen, müssen Sie diese Kosten zu 100 % selber tragen, da eben eine medizinische Notwendigkeit vorliegen muss.</p>
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		<title>FAQ</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 17:58:21 +0000</pubDate>
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		<title>Münchener Verein</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 17:58:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[So günstig, wie der Münchener Verein seine Auslandsreiseversicherung anbietet, findet man kaum noch einen Anbieter. Jedoch hat dies auch mit ein paar wenigen Leistungsbeschränkungen zu tun. Die Höchstaltersgrenze beträgt bei Abschluss einer Reiseversicherung 74 Jahre. Der Urlaub kann weltweit verbracht werden, egal ob in der EU oder nicht. Die Kosten werden in jedem Land übernommen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So günstig, wie der Münchener Verein seine Auslandsreiseversicherung anbietet, findet man kaum noch einen Anbieter. Jedoch hat dies auch mit ein paar wenigen Leistungsbeschränkungen zu tun. Die Höchstaltersgrenze beträgt bei Abschluss einer Reiseversicherung 74 Jahre. Der Urlaub kann weltweit verbracht werden, egal ob in der EU oder nicht. Die Kosten werden in jedem Land übernommen. Die maximale Versicherungsdauer beträgt 42 Tage. Der Preis für die Auslandskrankenversicherung ist unschlagbar. Der Leistungskatalog ist hier bei Weitem dünner, als bei teureren Anbietern, dennoch sind hier die wichtigsten Leistungen mit dabei. So werden Kosten für die ambulante und auch stationäre Behandlung komplett gedeckt. Auch bei einer Verordnung von Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln wird alles von dem Münchener Verein übernommen. Liegt aufgrund der Erkrankung ein medizinischer Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus vor, dann werden die Kosten dafür getragen. Fahrten vom Urlaubsaufenthalt in das nächstgelegene Krankenhaus werden jedoch nicht bezahlt. Bei akuten Zahnschmerzen können Zahnbehandlungen, wie auch Zahnfüllungen oder Zahnprothesen erstattet werden. Auch bei einem Todesfall können Kosten für die Bestattung im Ausland oder für einen Rücktransport in die Heimat geltend gemacht werden. Ein Selbstbehalt gibt es nicht. Weitere Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes gibt es nicht. Der Antrag kann direkt online ausgefüllt werden und schon nach der Überweisung des Betrages ist die Versicherung gültig. Auch Familienangehörige können mitversichert werden. Hier fallen jedoch Extra-Kosten an. Focus Money hat die Versicherung getestet und diese als günstigste Police betitelt. Wem weniger Leistungen reichen, ist beim Münchener Verein gut aufgehoben und kann seinen Urlaub genießen.</p>
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		<title>Hanse Merkur</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 17:57:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Hanse Merkur gehört ebenfalls zu den besten Auslandskrankenversicherungs-Anbietern. Im Gegensatz zu vielen anderen, hat sie keine Altersbeschränkung, sodass auch 80jährige sich noch absichern können. Die Aufenthaltsdauer im Urlaubsparadies kann hier bis zu 56 Tage betragen. Wie bei vielen anderen Anbietern auch, ist es der Versicherung egal, in welches Land der Urlaub geht. Die Leistungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Hanse Merkur gehört ebenfalls zu den besten Auslandskrankenversicherungs-Anbietern. Im Gegensatz zu vielen anderen, hat sie keine Altersbeschränkung, sodass auch 80jährige sich noch absichern können. Die Aufenthaltsdauer im Urlaubsparadies kann hier bis zu 56 Tage betragen. Wie bei vielen anderen Anbietern auch, ist es der Versicherung egal, in welches Land der Urlaub geht. Die Leistungen gelten weltweit. Der Beitrag liegt im Normbereich. Er kann jedoch noch ansteigen, wenn spezielle Zusatzleistungen mitversichert werden sollen. Bezahlt werden stationäre und auch ambulante Heilbehandlungen. Ebenfalls fallen in das Leistungspaket Kosten für die Verordnung von Medikamenten, sowie Heil- und Hilfsmitteln, wie auch Verbandmittel. Erfolgt ein Krankentransport vom Hotel zum Krankenhaus und zurück, können diese Kosten bei der Hanse Merkur geltend gemacht werden. Liegt aus medizinischen Gründen ein Rücktransport in die Heimat vor, werden die Kosten dafür ebenfalls übernommen. Verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik gehören zusätzlich zum Leistungspaket der Hanse Merkur. Tritt unerwartet ein Todesfall auf, kann ein Rücktransport veranlasst werden oder aber eine Bestattung im Ausland. Beides wird von der Reiseversicherung übernommen.</p>
<p>Neben den Regelleistungen gibt es auch noch die sogenannten Zusatzleistungen. Werden die Krankenhauskosten zum Beispiel durch die heimische gesetzliche Krankenkasse mitgetragen, zahlt die Hanse Merkur bei einem stationären Aufenthalt ein Krankenhaustagegeld für max. 14 Tage. Bei einer ambulanten Behandlung wird ein Pauschalbetrag gezahlt. Ist ein Transport in die Heimat erst nach Ende des Versicherungsschutzes möglich, übernimmt Hanse Merkur auch dann noch die Transportkosten. Ein Selbstbehalt wird nicht verlangt.</p>
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		<title>Die Europäische Reiseversicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 17:56:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Europäische Reiseversicherung bietet zu sehr guten Konditionen sehr starke Leistungen im Ausland an. Um eine Versicherung für das Ausland abschließen zu können, darf man nicht älter als 74 Jahre alt sein. Die Aufenthaltsdauer kann maximal 42 Tage dauern. Egal, wohin der Urlaub geht, mit der Europäischen Reiseversicherung können Sie weltweit Ihren Urlaub verbringen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Reiseversicherung bietet zu sehr guten Konditionen sehr starke Leistungen im Ausland an. Um eine Versicherung für das Ausland abschließen zu können, darf man nicht älter als 74 Jahre alt sein. Die Aufenthaltsdauer kann maximal 42 Tage dauern. Egal, wohin der Urlaub geht, mit der Europäischen Reiseversicherung können Sie weltweit Ihren Urlaub verbringen und sind dennoch gut abgesichert. Der Beitrag ist sehr günstig gehalten. Im Leistungspaket sind enthalten eine ambulante und stationäre Behandlung, sowie die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, wie Verbandssachen. Auch der Transport von der Unterkunft zum nächsten Krankenhaus und auch wieder zurück werden von der Europäischen Reiseversicherung gezahlt. Ist es aus medizinischer Sicht sinnvoll, den Patienten zurück nach Deutschland zu transportieren, werden die Kosten ebenfalls übernommen. Plagen einem Zahnschmerzen können diese behandelt werden. Reparaturen von Zahnersatz oder Zahnfüllungen gehören ebenfalls in den Leistungskatalog. Beim Todesfall im Ausland wird die Überführung oder auch die Bestattung im Ausland übernommen.</p>
<p>Zudem bietet die Europäische Reiseversicherung Zusatzleistungen an. Wird eine Erstattung der stationären Behandlung nicht in Anspruch genommen, wird ein Krankenhaustagegeld ausbezahlt. Ist ein Transport zurück nach Hause aus medizinischer Sicht nicht möglich, wird die Heilbehandlung übernommen. Kommen Kosten im Urlaub auf einen zu, fällt ein Selbstbehalt an. Entstehen Telefonkosten zur Service-Hotline können diese ersetzt werden. Stiftung Warentest hat die Europäische Versicherung mit &#8220;sehr gut&#8221; ausgezeichnet. Online kann ein Vertrag ausgefüllt und beantragt werden. Möchten noch weitere Zusatzleistungen mit aufgenommen werden, kann dies individuell beantragt werden und damit steigt aber auch der Preis für die Versicherung.</p>
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